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Michael Schlecht, MdB DIE LINKE

Zur geplanten Novellierung des Erbschaftsteuergesetzes

Auf einen Schlag superreich, wer wünschte sich das nicht. Für die Sprösslinge von verstorbenen Unternehmern macht die Bundesregierung dies jetzt wahr: Wer einen Betrieb im Wert von höchstens 26 Millionen Euro erbt, braucht überhaupt keine Erbschaftsteuer zu bezahlen. Teile des Erbschaftsteuergesetzes hat das Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft. Die Große Koalition hat jetzt einen Gesetzentwurf vorgelegt, der einen skandalösen Kniefall vor den Superreichen darstellt.

Im vergangenen Dezember urteilte das Verfassungsgericht einstimmig: Die unverhältnismäßigen Vorteile für Betriebserben müssen bis zum 30. Juni 2016 beseitigt werden. Die Richter verlangen, dass ab einer bestimmten Unternehmensgröße die Erben nachweisen müssen, ob sie eine Verschonung von der Erbschaftsteuer wirklich benötigen.

Finanzminister Schäuble wollte diese Grenze bei einer Firmenerbschaft von 20 Millionen ansetzen. Eigentlich schon viel zu hoch! Nach dem heutigen Gesetzentwurf sollen Firmenerbschaften bis 26 Millionen steuerfrei bleiben. In bestimmten rechtlichen Konstruktionen sogar 52 Millionen! Zumindest wenn die Lohnsumme über einen gewissen Zeitraum gleich bleibt.

Druck, die von Schäuble ursprünglich vorgeschlagenen 20 Millionen zu erhöhen, kam neben den Industrie- und Unternehmensverbänden insbesondere aus der SPD, so vom baden-württembergische SPD-Minister Nils Schmid. Er überholt Schäuble rechts und forderte, dass die Verschonung bei bis zu 100 Millionen Euro festgesetzt wird. Schmid vergas anscheinend, dass auch das Land Baden-Württemberg deutlich höhere steuerliche Mehreinnahmen bräuchte. Eine Erbschaftsteuer, die keine Privilegien für Reiche vorsieht, könnte den Ertrag von heute fünf Milliarden auf 15 bis 20 Milliarden steigern. Für Baden-Württemberg würde dies mehr als eine Milliarde zusätzliche Einnahmen bedeuten. Mit ihnen könnte Minister Schmid zum Beispiel mehr Lehrer und mehr Erzieherinnen einstellen und sie vor allem auch besser bezahlen.

Beschämend ist auch, dass die sogenannten „Linken“ in der SPD die Füße still halten. „ich finde die Einigung insofern akzeptabel, als sie dazu führt, dass die Erträge aus der Erbschaftsteuer nicht sinken“, so der schleswig-holsteinische SPD-Chef Stegner. Noch mehr kann man ja wohl kaum noch unter den Teppich kriechen! Für SPD-Chef Gabriel ist die jetzige Regelung auch ok, er will ohnehin nicht mehr mit Steuererhöhungen für Reiche Wahlkampf machen. So seinen Ausführungen zur Perspektivdebatte der Partei.

Die Bundesregierung behauptet, dass die Begünstigung der Millionenerben notwendig sei um Arbeitsplätze zu sichern. Dieses Argument ist schlichter Blödsinn! Sogar der Wissenschaftliche Beirat im Finanzministeriums stellte fest: Es gibt keinerlei Hinweise, dass eine Erbschafts- oder Schenkungsbesteuerung Arbeitsplätze in Unternehmen gefährdet. Profiteure sind also nicht die Arbeitenden, sondern die Reichen. Selbst das Handelsblatt hält die Mär von den gefährdeten Jobs für abwegig. „Die Wahrheit aber sieht so aus: Wer einen erfolgreichen Betrieb erbt, wird auf einen Schlag reich!“

Sollte es wirklich einmal in betrieblichen Einzelfällen wegen mangelnder Liquidität schwierig sein, die Erbschaftsteuer mit einem Schlag zu bezahlen, könnte mit sehr langfristigen Stundungsregelungen geholfen werden. Oder denkbar wäre, dass der Erbe in eine Betriebsgesellschaft der Beschäftigten Eigentumsanteile in Höhe der Erbschaftsteuer überträgt und so im Gegenzug von der Steuerzahlung freigestellt wird. Denn eines ist doch ohnehin klar: Das Millionenerbe hat nicht der verstorbene Patriarch erarbeitet, sondern über viele Jahrzehnte die Beschäftigten.

DIE LINKE tritt in jedem Fall für eine massive Erhöhung der Erbschaftsteuer vor allem bei leistungslosen Einkommen ein! Das schafft dringend benötigte Einnahmen und bekämpft die grassierende Ungleichheit. Klar, es muss sichergestellt werden, dass selbst genutzte Wohnungen, Häuser oder sonstige Vermögen steuerfrei vererbt werden können – aber nur, wenn es sich nicht um riesige Vermögen handelt. Vor allem Erbschaft und Schenkung von Unternehmensanteilen und Land müssen höher besteuert werden, denn hier liegen die großen Gelder.

Weitere Informationen: www.michael-schlecht-mdb.de


Büro Dannenberg Kathrin

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