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Andy Rabenau

Wahlordnung für Briefwahl

                                                                                                Wahlordnung

 

des Kreisverbandes OSL der LINKEN zur Briefwahl der Delegierten für den 8. Landesparteitag der LINKEN Brandenburg / den 8. Bundesparteitag / die Mitglieder des Landesausschusses der LINKEN Brandenburg

 

  1. Die Durchführung der Briefwahl erfolgt auf Grundlage des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie in der Fassung vom 10.09.2021 in Verbindung mit dem Beschluss des Landesvorstandes der LINKEN Brandenburg vom 02.02.2022 BV-2022-02-001 zur alternativen Durchführung von Wahlen in den Kreisverbänden, sowie auf der Grundlage der Satzung und der Regelungen der Wahlordnung der Partei DIE LINKE.
  2. Aktives und passives Wahlrecht haben alle Mitglieder des Kreisverbandes der LINKEN OSL.
  3. Die Leitung des Wahlvorganges erfolgt durch die Wahlkommission, die sich ausschließlich aus vom Kreisvorstand bestimmten Mitgliedern zusammensetzt. Mitglieder der Wahlkommission dürfen nicht selbst als Delegierte kandidieren. Erklären sie die Absicht zur Kandidatur, so legen sie die Funktion nieder, es werden neue Mitglieder bestimmt.
  4. Die Wahlkommission bestimmt aus ihrer Mitte eine/n Vorsitzende/n und eine/n stellvertretende/n Vorsitzende/n sowie eine/n Schriftführer/in.
  5. Die Wahlkommission leitet und sichert den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahlen. Sie ermittelt durch öffentliche Auszählung das Wahlergebnis, gibt es parteiöffentlich bekannt und protokolliert die durchgeführten Wahlen.
  6. Alle Mitglieder, die ihre Bewerbung gegenüber dem Kreisvorstand schriftlich oder per E-Mail bis zum 11.02.2022, 18 Uhr erklärt haben und die Voraussetzungen nach Ziffer 2 dieser Wahlordnung erfüllen, werden auf die Wahlliste aufgenommen. Eine Nachmeldung ist auch noch in der Videokonferenz am 11.02.2022 ab 18 Uhr möglich.
  7. [Die Vorstellung der Bewerber:innen erfolgt im Rahmen einer Video- / Telefonkonferenz am 11.02.2022 um 18 Uhr. Die Einwahldaten werden mit der Einladung bekanntgegeben. Die Vorstellungszeit je Bewerber:in beträgt 3min.]
  8. Die Wahlen finden auf der Grundlage der Bundeswahlordnung der Partei DIE LINKE, der Bundessatzung der Partei DIE LINKE und der Landessatzung der LINKEN. Brandenburg statt. Sie werden als Gruppenwahlverfahren (§6 Bundeswahlordnung) durchgeführt.
  9. Wahlen als Delegierte / Mitglieder des Landesausschusses werden in der Regel in zwei aufeinander folgenden Wahlgängen durchgeführt.
    Ersatzdelegierte / stellv. Mitglieder des Landesausschusses können dabei im jeweiligen Wahlgang mitgewählt werden.
    Dabei werden im ersten Wahlgang die gemäß den Vorgaben zur Geschlechterquotierung (Bundessatzung § 10 Absatz 4) den Frauen vorbehaltenen Parteiämter oder Mandate besetzt. Im zweiten Wahlgang werden die danach verbleibenden Mandate besetzt.
  10. Beide Wahlgänge können parallel stattfinden, wenn nicht mehr Frauen vorgeschlagen werden als gemäß den Vorgaben zur Geschlechterquotierung insgesamt mindestens gewählt werden sollen oder wenn alle (weiblichen) Bewerberinnen vorab auf die Teilnahme am zweiten Wahlgang verzichten.
  11. Für jede/n Bewerber/in besteht die Möglichkeit, eine Ja- oder eine Nein-Stimme zu vergeben. Ist die Zahl der Bewerber:innen größer als die Zahl der zu vergebenden Mandate entfällt die Möglichkeit der Nein-Stimme. In diesem Fall können so viele Stimmen vergeben werden, wie Mandate im jeweiligen Wahlgang zur Verfügung stehen. Es besteht die Möglichkeit der Gesamtenthaltung.Wahlscheine, die mehr positive Voten als zulässig oder eine Gesamtenthaltung und Voten zu einzelnen Bewerber:innen aufweisen, sind ungültig.
  12. Die Bewerber/innen sind in der Reihenfolge Ihrer Platzierung  gewählt, soweit sie mehr Ja- als Nein-Stimmen und Enthaltungen erzielen. In Wahlgängen ohne die Möglichkeit einer Nein-Stimme ist das Quorum erreicht, wenn mindestens 25% Ja-Stimmen erzielt werden (§10 Bundeswahlordnung).
  13. Erzielen für das letzte verfügbare Mandat oder bei der Reihenfolge der Ersatzdelegierten zwei Bewerber*innen dieselbe Platzierung, wird im Losverfahren entschieden
  14. Nimmt ein/e als Delegierte/r oder Ersatzdelegierte/r gewählt/e Bewerber/in das Mandat nicht an, so zeigt sie/er dies dem Kreisvorstand an. In diesem Fall rückt der/die auf der jeweiligen Liste nächstplatzierte Bewerber/in nach.

Büro Dannenberg Kathrin

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