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Mario Dannenberg

Sie fragen, unsere Kandidaten antworten

 

Frage von Frau Müller* vom 2. September 2014:

Sehr geehrter Herr Dannenberg,

den heutigen Artikel in der Lausitzer Rundschau habe ich aufmerksam gelesen und habe hierzu auch gleich eine direkte Frage:

Wie stehen Sie zur Erweiterung der Windparkanlagen in der Calauer Schweiz? 

Soll es eine Erweiterung geben - vielleicht (nur) aus finanziellen Gründen?

Welche Gründe könnte es noch geben, Windparkanlagen in ein Naturschutz- bzw. Landschaftsschutzgebiet setzen zu wollen?

Wenn Sie gewählt werden würden: Hätten Sie Einfluss auf die geplanten Baumaßnahmen?

Ich möchte meine persönliche Meinung dazu gar nicht abgeben, sondern zunächst einmal hören, wie Sie dazu stehen.

Auf eine baldige Antwort bin ich gespannt und verbleibe mit freundlichen Grüßen

B. Müller*

(*Name geändert)


 

Meine Antwort:

Sehr geehrte Frau Müller,

Ihre Fragen lassen sich recht einfach beantworten:

In der Calauer Schweiz wird es keine Windenergieanlagen geben. Falls Ihre Frage auf den Calauer Stadtwald abzielt: der befindet sich in keinem Landschafts- oder Naturschutzgebiet. Es ist ein Wirtschaftswald, der der Kommune gehört und dient der Generierung von Einnahmen.

Die Stadtverordnetenversammlung sollte prüfen, ob WEA (Windenergieanlagen) eine Möglichkeit darstellen, Einnahmen für die Stadt Calau zu erreichen. Wer sich mit der Frage des Haushaltes einer Stadt ernsthaft beschäftigt, kommt ganz klar zu dem Ergebnis, dass wir die kommunale Daseinsvorsorge nicht dauerhaft sichern können. Das sind alle die Ausgaben, die eine Kommune allen zuteilwerden lassen muss (Schulen, Straßen, Plätze, Horte, Kitas, Wasser, Abwasser, Freibad, …). Das alles kann nur mit den Einnahmen einer Stadt aufrechterhalten werden. Wenn aber die Einwohner immer weniger werden und die Steuereinnahmen einer Stadt immer geringer, stellt sich die Frage nach Lösungen.

Deswegen muss ein verantwortungsvoller Kommunalpolitiker alle Möglichkeiten abwägen.

Die Aufstellung von WEA regelt übrigens in erster Linie das Baugesetz der Bundesrepublik im Paragrafen 35 ff. Dieses hat die Bundesregierung also zu entscheiden und hat bis heute keine Änderung für nötig gehalten. Wenn also alle Parameter in der Antragstellung vom Antragsteller eingehalten werden, muss eine entsprechende Behörde im Land dem Antrag zustimmen. Ob sie will oder nicht. Auch eine Stadtverordnetenversammlung kann das nicht verhindern- man fragt nach dem so genannten Einvernehmen und das war es dann. Das Land kann Gesetze des Bundes nicht aushebeln, so ist die Bundesrepublik aufgebaut... Also auch ich könnte das im Falle einer Wahl nicht ändern. Das kann nur eine Bundesregierung. Insofern würde mich die Antwort von CDU und SPD eher interessieren, denn die hätten die Mindestabstandsregelungen längst im Bund ändern können, haben es aber nicht getan.

Ganz konkret zum Ort: In einem Landschafts- oder Naturschutzgebiet ist die Errichtung von WEA nicht zulässig. Das ist Gesetz.

Im Übrigen befinden sich alle WEA, die Sie hier um Calau sehen können, in privatem Besitz. Sie produzieren Strom für private Kassen und die Einnahmen aus den Pachten (das können schon bis zu 50.000 € pro Jahr, über bis zu 20 Jahre hinweg!) kommen den Landverpächtern zugute. Die Diskussion dazu ist natürlich nicht öffentlich, wer will schon eine Neiddebatte führen?

Bei den Überlegungen WEA im Stadtwald aufzustellen handelt es sich um ein kommunales Projekt. Die Intention lautet hier: Einnahmen für alle, preiswerter Strom für alle. Und das muss man prüfen, weil es um unsere Stadt geht, weil es um uns alle geht. Auch um die, die kein Land verpachten können aber auch Kinder haben, die hier eine Zukunft haben müssen.

Sie können mich gern auch noch einmal kontaktieren 0174/1668553. Wir machen einen Termin und reden noch einmal, kein Problem.

MfG

Mario Dannenberg


Büro Dannenberg Kathrin

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